UVV-Prüfung

Mit der UVV-Prüfung Ihrer Tore übernehmen wir bei Bedarf eine wichtige verpflichtende Aufgabe in Ihrem Betrieb. Doch was genau ist die UVV-Prüfung überhaupt? UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften – ist also im ersten Moment gar nicht speziell auf Industrietore zugeschnitten. Diese Vorschriften verpflichten alle Unternehmen sowie Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung dazu, gewisse Standards von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten. Mit der UVV-Prüfung an Ihren Toren stellen wir sicher, dass diese ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für Menschen darstellen.

Die UVV-Prüfung ist vielseitig aufgebaut, weil Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein großes Themenfeld abdecken. Kraftbetätigte Tore unterliegen den Vorschriften ebenso wie jene Tore und Türen, die per Hand geöffnet werden. Es wird auf Verkabelungen geachtet, Schließmechanismen, Öffnungsmöglichkeiten im Brandfall und vieles mehr. Da sich die Tortechnik vom Rolltor über die Stahltür bis zum Sektionaltor mitunter stark unterscheidet, stellt es auch eine echte Herausforderung dar, für die UVV-Prüfung von Toren eine Checkliste zu erstellen. Wir versuchen es dennoch. Fest zur UVV-Prüfung gehören:

Attribute

  • Standort
  • Hersteller
  • Typ
  • Baujahr etc.

 

Komponenten

  • Bänder/Scharniere
  • Beschläge
  • Dichtungen etc.

 

Antrieb und Sensorik

  • Antriebsaggregat
  • (Not-)Handbetätigung
  • Elektrische Leitungen und Anschlüsse
  • Getriebe etc.

 

Steuerung und Funktion

  • Hauptschalter
  • Endschalter
  • Fernsteuerung