Sicherheit von Industrietoren
Tore an Industrieanlagen – sogenannte Industrietore unterliegen sehr häufig einer hochfrequenten Beanspruchung. Dadurch sind sie besonders anfällig für Verschleißerscheinungen, worunter die Sicherheit der Industrietore leicht leiden kann. Die Sicherheit von Toranlagen ist aber in höchstem Maße relevant für den täglichen Betrieb. Ein nicht voll funktionsfähiges Industrietor kann nicht nur lebensgefährlich für Mitarbeiter des Betriebes sein, ein defektes Tor kann auch den Arbeitsablauf stören und dadurch die Wertschöpfung der gesamten Anlage behindern, wenn nicht gar lahmlegen. Nicht nur für das private Garagentor bestehen Sicherheitsvorschriften, auch die Sicherheit von Industrietoren ist gesetzlich festgelegt.
Auf die Betriebserlaubnis achten!
Zur Verbesserung der Sicherheit von Toranlagen sind Sicherungssysteme vorgeschrieben, wie zum Beispiel Schließkantensicherungen und Lichtschranken. Für mehr Sicherheit im Betrieb genügt es jedoch nicht, nur am Garagentor die Sicherheitsvorschriften einzuhalten, sondern die gesamte Toranlage muss ordnungsgemäß montiert werden. Tor und Torantrieb müssen zueinander passen. Alle Abweichungen von bestehenden Betriebserlaubnissen stellen zum einen ein Risiko für die Sicherheit der Toranlagen dar, zum anderen erlischt die Betriebserlaubnis, und damit auch der Versicherungsschutz. Beim Nachrüsten von manuellen Toren auf automatische Tore, muss die Kompatibilität von Tor und Antrieb durch Herstellerlisten belegt und dokumentiert sein.
Regelmäßige Wartung gehört zu den gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherheit der Industrietore. Diese sind unter anderem in der DIN EN Norm für Toranlagen festgelegt und in der ASR A 1.7.