Notentriegelung

Garagentore und alle Arten von Industrietoren, die mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind, müssen über eine sogenannte Notentriegelung verfügen. Wenn bei Stromausfall, oder wenn die Stromversorgung aus anderen Gründen unterbrochen ist, der elektronische Antrieb versagt, muss das Tor von innen oder außen mittels einer Notentriegelung geöffnet werden können. Die Notentriegelung ist für Garagentore sogar gesetzlich für außen vorgeschrieben, wenn kein weiterer Zugang zu der Garage, beispielsweise durch eine Seitentür, vorhanden ist.

Dazu wird in das Torblatt meist in einer der oberen Ecken ein Loch gebohrt, in das ein Profilzylinder-Schloss eingesetzt wird. Der Profilzylinder muss dann mit der Notentriegelung, die nur von Innen zugänglich ist, verbunden werden. Wird der Schließmechanismus des Zylinders betätigt, löst sich der Seilzug der Notentriegelung am Garagentor und das entriegelte Tor kann von außen manuell geöffnet werden. Die Notentriegelung eines Schwingtores funktioniert zwar nach einem ähnlichen Prinzip, arbeitet aber mit einem meist oben und mittig angebrachten Bowdenzug

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