DGUV-Prüfung

Die DGUV-Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung elektrischer Anlagen wie zum Beispiel auch kraftbetriebener Industrietore und elektrischer Betriebsmittel wir Computer, Telefonanlagen und Maschinen. Dabei gelten Elektrogeräte wie Bohrmaschinen, Wasserkocher und so weiter als „ortsveränderliche Betriebsmittel“, während Industrietoranlagen als „ortsgebundene Betriebsmittel“ bezeichnet werden. Die Prüfung der Tore nach DGUV stellt eine andere Prüfung dar als die Prüfung nach ASR A1.7, die speziell auf kraftbetriebene Tore ausgerichtet ist.

DGUV steht für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ und ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Deshalb ist eine DGUV-Prüfung auch nur für gewerbliche Betriebe vorgeschrieben, nicht für private Haushalte. Die DGUV-Prüfung ist für elektrisch betriebene Tore alle 12 Monate Pflicht und darf nur von einer sogenannten „befähigten“ Person durchgeführt werden, das ist in diesem Fall eine geprüfte Elektrofachkraft. Werden bei der DGUV-Prüfung im Betrieb Mängeln festgestellt, müssen diese dokumentiert und behoben werden. Zuwiderhandlungen der DGUV-Prüfung sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern belegt.

Ähnlich der ASR A1.7 Arbeitsstättenregelung dient die Prüfung von Toren nach DGUV der Sicherheit für Beschäftigte und alle anderen Personen, die sich im Umfeld der Industrietore bewegen. Auch Betriebsausfällen und damit verbundenen hohen Kosten wird durch die DGUV-Prüfung vorgebeugt. Nicht zuletzt ist bei eventuellen Unfällen oder Fehlfunktionen der Nachweis der regelmäßigen Durchführung der DGUV-Prüfung wichtig, um von Versicherungen Rückerstattungen oder Verlustausgleiche einfordern zu können.

Alles Wissenswerte über die Prüfung Ihrer Tore nach der DGUV, können Sie über unser Kontaktformular erfragen. Für die die Durchführung der DGUV-Prüfung in Ihrer Firma kontaktieren Sie unser MK Siemer Team.