Was ist die ASR 1.7?

Die ASR 1.7 – eigentlich richtiger ASR A1.7 – ist als Arbeitsstättenregelung ein Teil der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und beinhaltet Sicherheitsvorschriften, um Beschäftigte eines Unternehmens, die an, in oder mit kraftbetriebenen Toranlagen und Türen arbeiten, vor Unfällen zu schützen. Nach der ASR 1.7 müssen Tore nicht nur in ihrer Funktion sicher sein, sondern auch Material und räumliche Anordnung sind festgelegt.

Zusammengefasst besagt die ASR A1.7, dass immer vor der ersten Inbetriebnahme einer Toranlage die Sicherheit geprüft werden muss, sowie nach einer wesentlichen technischen Veränderung. Darüber hinaus empfehlen wir als Fachbetrieb eine jährliche Routine der ASR 1.7 Prüfung – auch um mögliche Betriebsstörungen zu vermeiden.

Ermächtigt zur Durchführung einer ASR 1.7 Prüfung ist nur Fachpersonal mit entsprechender, nachgewiesener Sachkunde. Das muss nicht unbedingt Personal des jeweiligen Herstellers sein. Wir können also gern auch die Prüfung und Wartung von Toranlagen anderer Hersteller für Sie übernehmen.

Was wird bei der ASR 1.7 geprüft?

Bei der ASR 1.7 werden Tore und Toranlagen zuerst einmal auf ihre vollständige Funktionalität geprüft. Es wird gemessen, welche Kräfte auf die Schließkanten wirken, beziehungsweise ob und wann das Tor automatisch stoppt, wenn unbeabsichtigt ein Hindernis im Weg ist. Des Weiteren muss eine optische Kontrolle der Toranlage stattfinden, um Teile zu identifizieren, die sich durch den Betrieb gelockert haben und herabzufallen oder zu brechen drohen.

Abschließend müssen diese Prüfungen nach ASR A1.7 genau dokumentiert werden. Die Dokumentationen sollten im Unternehmen aufbewahrt werden, um jederzeit Zugriff darauf zu haben, denn sollte sich dennoch ein Unfall ereignen, bei dem ein Beschäftigter von einem Tor geschädigt wurde, kann die Dokumentation dazu beitragen, ursächliche und rechtliche Fragen zu klären.